Weitere Entscheidung unten: FG Baden-Württemberg, 18.01.2000

Rechtsprechung
   FG Köln, 08.12.1999 - 11 K 3442/97   

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https://dejure.org/1999,11848
FG Köln, 08.12.1999 - 11 K 3442/97 (https://dejure.org/1999,11848)
FG Köln, Entscheidung vom 08.12.1999 - 11 K 3442/97 (https://dejure.org/1999,11848)
FG Köln, Entscheidung vom 08. Dezember 1999 - 11 K 3442/97 (https://dejure.org/1999,11848)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Zuzahlungen eines Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten für ein Dienstfahrzeug; Lohnbesteuerung der Kfz-Gestellung ; Werbungskostenabzug des Kfz-Versicherungsbeitrages ; Unentgeltlichen Überlassung eines Kfz an einen Arbeitnehmer zu privaten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kfz-Überlassung: Zuzahlung zu den Anschaffungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Arbeitnehmer: - Zuzahlungen eines Arbeitnehmers für Dienstfahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 586
  • EFG 2000, 312
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.10.1992 - VI R 1/92

    Arbeitnehmerzuschuß zur Anschaffung eines Firmenwagens

    Auszug aus FG Köln, 08.12.1999 - 11 K 3442/97
    Das sind die Kosten, die dem Arbeitnehmer erwachsen würden, wenn er einen eigenen PKW des gleichen Typs halten würde (Urteile des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 21. Juni 1963 VI 306/61 U, BStBl III 1963, 387; vom 23. Oktober 1992 VI R 1/92, BStBl II 1993, 195).

    Hierbei handelt es sich um eine typisierende - die Verhältnisse des Einzelfalles weitestgehend außer Betracht lassende - Art der Wertermittlung (BFH-Urteil BStBl II 1993, 195).

    Dies schließt nicht nur eine Minderung des der 1-v.H.-Regelung zugrundegelegten Listenpreises um eine etwaige Zuzahlung des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten des Dienstfahrzeuges aus (vgl. BStBl II 1993, 195), sondern auch eine anderweitige Berücksichtigung des Eigenanteils, die über den tatsächlich der Lohnsteuer unterworfenen Sachbezugswert hinausgeht.

    Wird hingegen der geldwerte Vorteil nicht pauschal nach der 1-v.H.-Methode, sondern nach den Kosten ermittelt, die dem Arbeitnehmer erwachsen würden, wenn er einen Pkw gleichen Typs halten würde, so ist hinsichtlich der Absetzungen für Abnutzung (AfA) als Kostenfaktor von den Anschaffungskosten auszugehen, deren Wert der Arbeitgeber über die vermutliche Gesamtnutzungsdauer des PKW dem Arbeitnehmer zuwendet, mithin grundsätzlich von den tatsächlichen, um die Zuzahlung des Arbeitnehmers geminderten Anschaffungskosten (BFH-Urteil BStBl II 1993, 195; Schmidt in Heuermann/Wagner, Das gesamte Lohnsteuerrecht, D 128).

  • BFH, 21.06.1963 - VI 306/61 U

    Kostenlose Überlassung eines Pkw durch den Arbeitgeber zur privaten Nutzung des

    Auszug aus FG Köln, 08.12.1999 - 11 K 3442/97
    Das sind die Kosten, die dem Arbeitnehmer erwachsen würden, wenn er einen eigenen PKW des gleichen Typs halten würde (Urteile des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 21. Juni 1963 VI 306/61 U, BStBl III 1963, 387; vom 23. Oktober 1992 VI R 1/92, BStBl II 1993, 195).

    Die insoweit ersparten Kosten sind nicht nur die Benzin- und Ölkosten für die privat gefahrenen Kilometer, sondern alle mit der Haltung eines PKW zusammenhängenden Kosten einschließlich der anteiligen fixen Kosten (BFH-Urteil BStBl III 1963, 387).

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus FG Köln, 08.12.1999 - 11 K 3442/97
    Zum anderen kommt auch nicht die im Bereich des § 12 Nr. 1 EStG von der Rechtsprechung ausnahmsweise anerkannte Aufteilung gemischt veranlaßter Kfz-Kosten (vgl. Beschluß des Großen Senates des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BStBl II 1971, 17, 20) in Betracht.
  • BFH, 25.05.1992 - VI R 146/88

    Höhe des geldwerten Vorteils bei Kfz-Benutzung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus FG Köln, 08.12.1999 - 11 K 3442/97
    Statt dessen läßt die Rechtsprechung - und seit dem Veranlagungszeitraum 1996 der Gesetzgeber (§§ 8 Abs. 2 Satz 2, 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 1996) - die Berechnung des Vorteils auch nach der sogenannten 1-v.H.-Methode zu (BFH-Urteil vom 25. Mai 1992 VI R 146/88, BStBl II 1992, 700).
  • BFH, 25.03.1977 - VI R 96/74

    Beiträge zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung - Beruflich veranlaßte Fahrten -

    Auszug aus FG Köln, 08.12.1999 - 11 K 3442/97
    Darüber hinaus ist durch den Werbungskostenpauschbetrag für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht nur die AfA, sondern auch die Kfz-Versicherung als mit der Benutzung eines Kfz regelmäßig verbundene Aufwendung abgegolten, soweit sie auf diese Fahrten entfällt (vgl. BFH-Urteil vom 25. März 1977 VI R 96/74, BStBl II 1977, 693).
  • BFH, 07.02.2002 - VI R 31/00
    Auszug aus FG Köln, 08.12.1999 - 11 K 3442/97
    Revision eingelegt (Az. beim BFH: VI R 31/00).
  • FG Köln, 26.10.2005 - 10 K 8005/00

    Fahrtaufwendungen, Ehegattenarbeitsverhältnis

    Wenn der Kläger dann auf eigenen Wunsch einen Zuzahlungsbetrag für ein komfortableres Auto leistete, ist davon auszugehen, dass hierfür neben beruflichen Gründen zum wesentlichen, wenn nicht sogar zum überwiegenden Teil persönliche Motive mitbestimmend waren (vgl. ebenso Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG 1.9.1999, I 331/95, EFG 2000, 115 - Die Revision gegen dieses Urteil wurde mit BFH-Beschluss vom 7.2.2002 - VI R 155/99 als unbegründet zurückgewiesen - ebenso Urteil des Finanzgerichts Köln vom 8. Dezember 1999- 11 K 3442/97, EFG 2000, 312 - Die Revision gegen dieses Urteil wurde mit BFH-Beschluss vom 11.12.2001 - VI R 31/00 als unbegründet zurückgewiesen).
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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 18.01.2000 - 1 K 255/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13183
FG Baden-Württemberg, 18.01.2000 - 1 K 255/99 (https://dejure.org/2000,13183)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.01.2000 - 1 K 255/99 (https://dejure.org/2000,13183)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Januar 2000 - 1 K 255/99 (https://dejure.org/2000,13183)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bewirtungskosten eines Sachgebietsleiters für seine Mitarbeiter

  • rechtsportal.de

    Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag u. Kirchensteuer 199

  • datenbank.nwb.de

    Bewirtungskosten eines Sachgebietsleiters für seine Mitarbeiter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 714
  • EFG 2000, 312
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.01.2000 - 1 K 255/99
    Der Werbungskostenabzug ist allerdings nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG dann ausgeschlossen, wenn die Aufwendungen neben der Förderung des Berufs auch der Lebenshaltung dienen, es sei denn, dass der den Beruf fördernde Teil sich nach objektiven Maßstäben zutreffend und leicht nachprüfbar abgrenzen lässt und nicht nur von ganz untergeordneter Bedeutung ist (BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BStBl II. 1971, 17 und vom 27. November 1978 GrS 8/77, BStBl II 1979, 213 ; Urteil vom 31. Januar 1997 VI R 72/95, BFH/NV 1997, 476).

    § 12 Nr. 1 EStG ist verfassungsgemäß (BVerfG-Beschluss vom 11. Oktober 1977 1 BvR 343/73 u. a., BVerfGE 47, 1 , BStBl II 1978, 174 ; BFH-Beschluss des Großen Senats vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BStBl II 1971, 17 ).

  • BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77

    Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.01.2000 - 1 K 255/99
    Werbungskosten sind Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind (BFH-Beschluss vom 28. November 1977 GrS 2 - 3/77, BStBl II 1978, 105 ; Urteile vom 20. November 1979 VI R 25/78, BStBl II 1980, 75 ; vom 21. Juli 1989 VI R 102/88, BStBl II 1989, 972 ).
  • BFH, 28.11.1980 - VI R 193/77

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers anläßlich seiner ehrenamtlichen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.01.2000 - 1 K 255/99
    Eine solche Veranlassung ist gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang der Aufwendungen mit dem Beruf besteht und sie subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (BFH-Urteil vom 28. November 1980 VI R 193/77, BStBl II 1981, 368 ).
  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.01.2000 - 1 K 255/99
    Der Werbungskostenabzug ist allerdings nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG dann ausgeschlossen, wenn die Aufwendungen neben der Förderung des Berufs auch der Lebenshaltung dienen, es sei denn, dass der den Beruf fördernde Teil sich nach objektiven Maßstäben zutreffend und leicht nachprüfbar abgrenzen lässt und nicht nur von ganz untergeordneter Bedeutung ist (BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BStBl II. 1971, 17 und vom 27. November 1978 GrS 8/77, BStBl II 1979, 213 ; Urteil vom 31. Januar 1997 VI R 72/95, BFH/NV 1997, 476).
  • BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73

    Hausgehilfin

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.01.2000 - 1 K 255/99
    § 12 Nr. 1 EStG ist verfassungsgemäß (BVerfG-Beschluss vom 11. Oktober 1977 1 BvR 343/73 u. a., BVerfGE 47, 1 , BStBl II 1978, 174 ; BFH-Beschluss des Großen Senats vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BStBl II 1971, 17 ).
  • BFH, 20.11.1979 - VI R 25/78

    Aufwendungen für bürgerliche Kleidung - Werbungskosten - Nutzung zur

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.01.2000 - 1 K 255/99
    Werbungskosten sind Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind (BFH-Beschluss vom 28. November 1977 GrS 2 - 3/77, BStBl II 1978, 105 ; Urteile vom 20. November 1979 VI R 25/78, BStBl II 1980, 75 ; vom 21. Juli 1989 VI R 102/88, BStBl II 1989, 972 ).
  • BFH, 12.12.1991 - IV R 58/88

    Bewirtungsaufwendungen für Geburtstagsempfang sind keine Betriebsausgaben

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.01.2000 - 1 K 255/99
    Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für die Bewirtung anderer Personen, wie z. B. Mitarbeiter, sind dementsprechend einkommensteuerlich danach zu beurteilen, ob sie wie bei Dienstbesprechungen oder Fortbildungsveranstaltungen nur beruflichen Zwecken dienen, dann sind sie Werbungskosten (BFH-Urteil vom 4. Dezember 1992 VI R 59/92, BStBl II 1993, 350 ), oder ob der Steuerpflichtige damit (auch) gesellschaftlichen Konventionen entspricht (BFH-Urteil vom 12. Dezember 1991 IV R 58/88, BStBl II 1992, 524 ), wie die Erfüllung gesellschaftlicher Repräsentationsverpflichtungen oder die Pflege der durch die beruflichen Kontakte gewachsenen zwischenmenschlichen Beziehungen, dann gehören sie zu den Lebenshaltungskosten (BFH-Urteile vom 27. Mai 1993 VI R 57/90, BFH/NV 1993, 730; vom 24. Mai 1973 IV R 92/72, BStBl II 1973, 634 ).
  • BFH, 04.12.1992 - VI R 59/92

    Bewirtungskosten für Feierstunde sind keine Werbungskosten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.01.2000 - 1 K 255/99
    Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für die Bewirtung anderer Personen, wie z. B. Mitarbeiter, sind dementsprechend einkommensteuerlich danach zu beurteilen, ob sie wie bei Dienstbesprechungen oder Fortbildungsveranstaltungen nur beruflichen Zwecken dienen, dann sind sie Werbungskosten (BFH-Urteil vom 4. Dezember 1992 VI R 59/92, BStBl II 1993, 350 ), oder ob der Steuerpflichtige damit (auch) gesellschaftlichen Konventionen entspricht (BFH-Urteil vom 12. Dezember 1991 IV R 58/88, BStBl II 1992, 524 ), wie die Erfüllung gesellschaftlicher Repräsentationsverpflichtungen oder die Pflege der durch die beruflichen Kontakte gewachsenen zwischenmenschlichen Beziehungen, dann gehören sie zu den Lebenshaltungskosten (BFH-Urteile vom 27. Mai 1993 VI R 57/90, BFH/NV 1993, 730; vom 24. Mai 1973 IV R 92/72, BStBl II 1973, 634 ).
  • BFH, 07.09.1990 - VI R 141/86

    Anforderungen an die Feststellung der nur unwesentlich privaten Zwecken

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.01.2000 - 1 K 255/99
    Da der private Anteil nicht abgrenzbar ist, sind die Aufwendungen dafür nach § 12 Nr. 1 EStG selbst dann nicht abzugsfähig, wenn eine berufliche Veranlassung mit im Spiel ist (BFH-Urteil vom 7. September 1990 VI R 141/86, BFH/NV 1991, 445).
  • BFH, 31.01.1997 - VI R 72/95

    Aktuelle BFH-Rechtsprechung zu Auslandsstudienreisen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.01.2000 - 1 K 255/99
    Der Werbungskostenabzug ist allerdings nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG dann ausgeschlossen, wenn die Aufwendungen neben der Förderung des Berufs auch der Lebenshaltung dienen, es sei denn, dass der den Beruf fördernde Teil sich nach objektiven Maßstäben zutreffend und leicht nachprüfbar abgrenzen lässt und nicht nur von ganz untergeordneter Bedeutung ist (BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BStBl II. 1971, 17 und vom 27. November 1978 GrS 8/77, BStBl II 1979, 213 ; Urteil vom 31. Januar 1997 VI R 72/95, BFH/NV 1997, 476).
  • BFH, 21.07.1989 - VI R 102/88

    Aufwendungen für den Transport von Arbeitsmitteln sind bei einem privat

  • BFH, 24.05.1973 - IV R 92/72

    Aufwendungen eines o. Professors für Weihnachtsfeier mit Mitarbeitern und für

  • BFH, 27.05.1993 - VI R 57/90

    Steuerliche Behandlung von Bewirtungskosten (§ 12 EStG )

  • FG Hamburg, 14.03.2002 - VI 147/00

    Werbungskostenabzug bei einem Lehrer für Arbeitsmittel u.a.

    Dann gehören sie zu den Lebenshaltungskosten (vgl. FG BaWü, Urt.v.18.1.2000, 1K 255/99, EFG 00, 312, m.w.N.).
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